Gruppenkonditionen
Jetzt in der Gruppe bis zu 45 € pro Box sparen!
Gemeinsam kann man mehr erreichen, das gilt auch für das Fasten. Unter Kollegen, mit der Familie oder Freunden wird eine Fastenauszeit zum gemeinsamen Erlebnis. Und es gibt noch mehr Vorteile: Ihr könnt euch gegenseitig motivieren und gemeinsam von besonders günstigen Konditionen für Gruppen ab 5 Personen profitieren.
Deshalb bieten wir Sonderkonditionen für Fastenteams:
– ab 5 Leuten 165 € pro Box
– ab 15 Leuten 150 € pro Box
Interesse geweckt? Dann am besten ein paar Leute zusammentrommeln und mit unserem Team Kontakt aufnehmen.
Erfahrungen und Tipps austauschen
Facebook-Gruppe: Scheinfasten mit ProLon®
Wie viel Sport sind während der 5 Tage machbar? Wie lange kann man den Nussriegel morgens hinauszögern? Welche Ablenkungsmanöver gegen den Appetit haben sich in der Praxis bewährt? Wie oft und warum fasten die anderen? Alles Fragen, die in der Community schon viele andere hatten. Zum Motivieren, zum Connecten, oder um einfach mal Dampf abzulassen, wenn an Tag 5 die Tomatensuppe im Büro auf dem Boden landet ... hier ist der beste Ort.
Um euch zu ermutigen, den Austausch mit Gleichgesinnten zu suchen, gibt es deshalb auch in der Facebook Gruppe den oben genannten Gruppentarif von 165 € pro Box.
Wie genau? Einfach bis zum 10.10.2020 einen Kommentar in der Gruppe hinterlassen, in dem ihr eure Tipps, Erfahrungen oder Motivationen kurz erläutert und mit #gemeinsamLeichter abschließt. Den Rabattcode erhaltet ihr dann per Directmessage von unserem Social Media Team.
Steuerliche Vorteile nutzen
ProLon® & betriebliche Gesundheitsförderung im Unternehmen
Auch im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements kann ProLon® mit den Gruppenkonditionen genutzt werden. Als Präventionsmaßnahme im Sinne von Leitfaden Prävention werden zwar explizit keine Produkte gefördert. Aber in Absprache mit den betreffenden Krankenkassen kann ein Unternehmen möglicherweise die Scheinfasten-Diät als gesundheitsfördernde Maßnahme in ein größeres Rahmen-Projekt — beispielsweise ein „Jahr der Ernährung“ — einbinden. Nach § 20 b des SGB V können Unternehmen so steuerliche Vorteile geltend machen.
Schreibt uns gerne eine Email und wir geben euch dazu genauere Informationen.